Die EU macht Druck
An der neuen EU-Verordnung führt kein Weg vorbei: Automobilhersteller müssen bereits heute neue Modelle der Fahrzeugklasse M1 mit einem Reifendrucküberwachungssystem ausstatten. Ab dem 1. November 2014 gehört das System dann für alle in Europa neu zugelassenen Fahrzeuge zur Pflichtausstattung.
Klare Verhältnisse
Die Anforderungen an die Sicherheitsanzeige sind durch die EU-Norm ECE 661/2009 klar definiert:
Welches System bei den Fahrzeugen jeweils zum Einsatz kommt, das überlässt der Gesetzgeber den Automobilherstellern. Diese haben demnach die Wahl zwischen zwei ganz verschiedenen Technologien.
Indirekte Systeme
Das System wertet die Signale der Raddrehzahlsensoren aus. Eine Software vergleicht die Raddrehzahlen miteinander, da diese bei einem Rad mit geringerem Luftdruck steigen. Werden unterschiedliche Raddrehzahlen gemessen und die Differenz ist nicht der Fahrsituation zuzuschreiben, leuchtet eine entsprechende Warnlampe im Kombiinstrument auf.
Direkte Systeme
Bei dem direkten System werden alle Räder mit einem Sensor ausgestattet, welcher den Reifendruck und die Temperatur des Rades direkt misst. Die per Funk übertragenen Werte wertet die Steuerelektronik aus und bringt im Falle eines Minderdrucks eine Warnmeldung im Kombiinstrument zur Anzeige.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
Alle ab 1. November 2012 eingeführten und typgenehmigten Modelle müssen auch im Winter mit einem Reifendruckkontrollsystem RDKS (engl.: Tire Pressure Monitoring System TPMS) gefahren werden. Das Datum der Typgenehmigung ist im Fahrzeugschein unter Ziffer 6 eingetragen.
Die Vorschrift erfasst die Klassen M1 und M1G, das sind alle Pkw und Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz sowie Geländewagen.
An der entsprechenden Taste im Cockpit oder am kurzen Aufleuchten der Warnleuchte beim Anstellen der Zündung.
Nein, die einfachen indirekten Messsysteme kommen ohne Luftdrucksensoren aus, reagieren aber wesentlich träger und sind weit weniger genau.
Nur bei direkt messenden Systemen müssen auch die Winterräder mit Sensoren ausgestattet werden. Reserveräder müssen nicht ausgerüstet werden.
Eine Deaktivierung ist bei EU-konformen Systemen nicht möglich und auch nicht zulässig.
Die Kontrollleuchte signalisiert die Störung mit einer "permanenten Fehlermeldung". Bei der Hauptuntersuchung wird die fehlende RDKS-Funktion als "geringer Mangel nach §29 StVZO" eingestuft. Solche minderschweren Mängel sind durch den Fahrzeughalter "unverzüglich instand zu setzen". Weitere Konsequenzen sind nicht vorgesehen.
Nein, auch Zubehör-Sensoren sind zulässig – aber nicht immer günstiger als die oft subventionierten Originalteile.
Teurer wird es nur bei direkt messenden Systemen. Vier Sensoren sind inklusive Einbau ab rund 200 Euro zu haben.
Die Hersteller nennen Zeiträume von rund sechs bis sieben Jahren oder 100.000 bis 150.000 Kilometern. Dann ist die Batterie verbraucht, die Sensoren müssen komplett ersetzt werden.
Nein.
Informieren Sie Ihren Reifenhändler frühzeitig über Ihren Wechselwunsch. So kann er die notwendigen Teile bereits bestellen, vorbereiten und dann direkt einbauen. Die wichtigsten Fahrzeugdaten finden Sie im Fahrzeugschein.
Beim Autohändler Ihrer Marke oder im Reifenfachhandel können Sie ganz bequem die wichtigsten Eckdaten zu ihrem Fahrzeug eingeben und bekommen im Anschluss den passenden Reifendruck-Kontrollsensor inklusive Herstellernamen, Artikelnummer und Sensor-ID angezeigt. Diese Informationen können Sie dann an ihre Werkstatt weitergeben, welche das RDKS bestellen und direkt mit dem Wechsel auf die Winterreifen installieren kann.